Die Grundversorgung ist das teuerste Energiemodell, das es gibt – und gleichzeitig das flexibelste. In Frankfurt versorgt Mainova alle Haushalte, die keinen aktiven Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, automatisch über die Grundversorgung. Das Gute: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen, es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Strafe bei einem Wechsel. Wer jetzt wechselt, spart bei Strom bis zu 600 € und bei Gas bis zu 820 € im Jahr.
Was ist die Grundversorgung – und wer ist in Frankfurt der Grundversorger?
Die Grundversorgung ist ein gesetzlicher Anspruch aus §36 EnWG: Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht auf Energieversorgung, unabhängig von Bonität oder Wohnort. Der zuständige Grundversorger – in Frankfurt für Strom und Gas: Mainova AG – muss jeden Haushalt versorgen, der keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter hat.
Wer in eine neue Wohnung einzieht, landet automatisch in der Grundversorgung des lokalen Versorgers – solange kein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Dasselbe gilt für Haushalte, bei denen ein alter Vertrag ausgelaufen ist, ohne dass ein neuer geschlossen wurde.
Grundversorgung = teuerster Tarif
Die Grundversorgung ist bewusst teuer kalkuliert, um alle Versorgungspflichten zu decken. Mainova berechnet in der Strom-Grundversorgung ca. 42 ct/kWh, in der Gas-Grundversorgung ca. 12,49 ct/kWh (Stand Mai 2026). Günstige Wechseltarife liegen bei ~25 ct/kWh (Strom) bzw. ~7 ct/kWh (Gas).
Wie kurz ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?
Das ist der entscheidende Vorteil der Grundversorgung gegenüber einem Sondertarif: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt laut §36 EnWG nur 2 Wochen. Es gibt kein festes Vertragsende, keine Mindestlaufzeit, keine Bindung. Sie können jederzeit und ohne besonderen Grund kündigen.
| Tarif-Typ | Kündigungsfrist | Mindestlaufzeit |
|---|---|---|
| Mainova Grundversorgung | 2 Wochen | Keine |
| Mainova Sondertarif (z.B. PrivatStrom) | 6 Wochen vor Vertragsende | 12 Monate |
| Günstiger Wechseltarif (anderer Anbieter) | 4–6 Wochen vor Vertragsende | 12 Monate |
| Ersatzversorgung | 2 Wochen | Keine |
Die Ersatzversorgung greift, wenn der bisherige Lieferant insolvent wird oder den Vertrag kündigt – auch hier gilt die 2-Wochen-Frist.
Muss ich Mainova selbst kündigen?
In der Regel: Nein. Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, übernimmt dieser die Kündigung bei Mainova für Sie. Sie erteilen dem neuen Anbieter eine Vollmacht, und dieser kümmert sich um:
- Die Kündigung der Grundversorgung bei Mainova
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber (Mainova Netz GmbH)
- Den reibungslosen Übergang ohne Versorgungsunterbrechung
Sie müssen lediglich beim Abschluss des neuen Vertrags Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand angeben. Beides finden Sie auf Ihrer letzten Mainova-Abrechnung oder direkt am Zähler.
Wenn Sie hingegen kündigen möchten, ohne sofort einen neuen Vertrag zu schließen – zum Beispiel weil Sie gerade einen Umzug planen – müssen Sie Mainova selbst benachrichtigen. In diesem Fall bietet sich die folgende Musterkündigung an.
Schritt für Schritt: Grundversorgung in Frankfurt kündigen
- Neuen Anbieter suchen – Vergleich über Portal oder persönlichen Vermittler
- Vertrag abschließen – ca. 10 Minuten, Zählernummer + Zählerstand bereithalten
- Vollmacht erteilen – der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei Mainova
- Bestätigung erhalten – Netzbetreiber und neuer Anbieter bestätigen den Wechsel
- Abschlussrechnung von Mainova erhalten – für den Zeitraum bis zum Wechseldatum
Kostenlose Musterkündigung für Mainova (Strom & Gas)
Falls Sie die Kündigung selbst einreichen möchten – zum Beispiel ohne neuen Vertrag oder als Vorauskündigung vor einem Umzug – können Sie folgende Vorlage verwenden:
Muster-Kündigung Mainova Grundversorgung
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
Mainova AG
Kundenservice
60625 Frankfurt am Main
[Ort], [Datum]
Kündigung meiner Grundversorgung – Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
hiermit kündige ich meinen Vertrag über die Strom-/Gas-Grundversorgung [Zutreffendes behalten] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Verbrauchsstelle: [Ihre Adresse]
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um eine Abschlussrechnung zum Kündigungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Senden Sie die Kündigung per E-Mail an kundenservice@mainova.de oder per Einschreiben an die obige Adresse. Bewahren Sie den Eingangsnachweis auf.
Wichtig: Zählerstand dokumentieren
Fotografieren Sie Ihren Zählerstand am Tag der Kündigung. Dieser Wert wird zur Grundlage der Abschlussrechnung und des Startwertes beim neuen Anbieter. Bei Unstimmigkeiten haben Sie so einen Nachweis.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Bei der Grundversorgung ist das Sonderkündigungsrecht weniger relevant, weil die 2-Wochen-Frist ohnehin sehr kurz ist. Anders sieht es bei einem Mainova-Sondertarif aus: Wenn Mainova die Preise erhöht, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen – auch mitten in der Vertragslaufzeit.
Das Gleiche gilt für alle anderen Energieanbieter: Jede angekündigte Preiserhöhung öffnet ein 4-Wochen-Fenster zur außerordentlichen Kündigung. Dieses Recht können Sie nutzen, um direkt zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Was passiert mit der Versorgung nach der Kündigung?
Die Versorgung ist zu keiner Sekunde unterbrochen – das ist gesetzlich garantiert. An Ihrem Zähler und Ihren Leitungen wird nichts verändert. Der Wechsel ist ein rein administrativer Vorgang.
Sollte der neue Anbieter ausfallen oder der Wechsel technisch scheitern, springt Mainova als gesetzlicher Grundversorger in Frankfurt automatisch und nahtlos ein. Sie stehen nie ohne Strom oder Gas da.
Häufige Fragen zur Grundversorgung kündigen Frankfurt
Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nach §36 EnWG nur 2 Wochen. Sie können jederzeit kündigen, ohne auf ein Vertragsende warten zu müssen. Der neue Anbieter kündigt in der Regel automatisch für Sie, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen.
Nein. Wenn Sie einen neuen Strom- oder Gasanbieter beauftragen, übernimmt dieser die Kündigung bei Mainova in Ihrem Namen. Sie erteilen eine Vollmacht beim Vertragsabschluss – um alles weitere kümmert sich der neue Anbieter. Nur wer ohne neuen Vertrag kündigt (z.B. vor einem Umzug), muss selbst aktiv werden – dafür ist die Musterkündigung oben gedacht.
Grundversorgung: kein fester Vertrag, kein Vertragsende, 2 Wochen Kündigungsfrist – aber teuerster Preis. Sondertarif (z.B. Mainova PrivatStrom): 12 Monate Mindestlaufzeit, 6 Wochen Kündigungsfrist – aber günstiger als Grundversorgung. Günstige Wechseltarife bei anderen Anbietern sind meist noch günstiger als Mainova-Sondertarife.
Bei Strom: bis zu ~600 € pro Jahr (Haushalt mit 3.500 kWh; Mainova ~42 ct vs. günstigste Alternative ~25 ct). Bei Gas: bis zu ~820 € pro Jahr (Haushalt mit 15.000 kWh; Mainova ~12,49 ct vs. ~7 ct). Wer Strom und Gas wechselt, kann in Frankfurt zusammen über 1.000 € pro Jahr sparen.
Die Versorgung ist zu keiner Sekunde unterbrochen – gesetzlich garantiert. An Ihrem Zähler und Ihren Leitungen ändert sich nichts. Sollte der neue Anbieter ausfallen, springt Mainova als gesetzlicher Grundversorger automatisch ein. Sie stehen niemals ohne Energie da.
Ja. Für die Gas-Grundversorgung gelten dieselben Regeln wie für Strom: 2 Wochen Kündigungsfrist, jederzeit möglich, neuer Anbieter kündigt für Sie. In Frankfurt ist Mainova auch Grundversorger für Gas. Die Musterkündigung oben gilt entsprechend auch für die Gas-Grundversorgung.